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Mutterschaftsgeld: finanzielle Entlastung für werdende Mütter

Frauen, die selbst bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, erhalten während der Mutterschutzfrist Mutterschaftsgeld. Wie und wann Sie den Antrag auf Mutterschaftsgeld bei Ihrer Krankenkasse stellen und was Sie beachten müssen, lesen Sie hier.
Eine schwangere Frau nimmt ein Sparschwein in die Hand. Die AOK unterstützt Frauen finanziell mit dem Mutterschaftsgeld. © AOK

Inhalte im Überblick

    Anspruch auf Mutterschaftsgeld

    Schwangere Frauen und Mütter genießen rund um die Geburt besonderen Schutz. Damit erwerbstätigen Frauen dadurch kein finanzieller Nachteil entsteht, können Sie Mutterschaftsgeld beantragen.

    Die AOK zahlt Ihnen Mutterschaftsgeld, wenn Sie freiwillig oder pflichtversichertes Mitglied sind und Anspruch auf Krankengeld haben. Weitere Voraussetzungen sind:

    • Sie stehen in einem Arbeits- oder Heimarbeitsverhältnis.
    • Ihr Arbeitsverhältnis wurde während der Schwangerschaft zulässig gekündigt.
    • Ihr Arbeitsverhältnis beginnt nach Anfang der Schutzfrist. Dann besteht der Anspruch auf Mutterschaftsgeld erst mit Beginn des Beschäftigungsverhältnisses, wenn Sie zu dem Zeitpunkt Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung sind.

    Sind Sie keine Arbeitnehmerin, dann wenden Sie sich bitte an Ihre AOK vor Ort. Sie erhalten von uns Informationen darüber, welche Unterlagen zur Beantragung notwendig sind. Wir beraten Sie gern.

    Wie lange Sie Mutterschaftsgeld erhalten

    Das Mutterschaftsgeld wird für die Dauer des gesetzlichen Mutterschutzes gezahlt: sechs Wochen vor der Geburt, für den Entbindungstag selbst und die ersten acht Wochen nach der Geburt.

    Bei Mehrlings- und Frühgeburten verlängert sich das Mutterschaftsgeld von acht auf zwölf Wochen ab dem Entbindungstag. Ebenso wird die Zahlung des Mutterschaftsgeldes um vier Wochen verlängert, wenn das Neugeborene weniger als 2.500 Gramm wiegt oder beim Baby in den ersten acht Wochen nach der Geburt eine Behinderung ärztlich festgestellt und ein Antrag auf Verlängerung der Mutterschutzfrist bei der AOK gestellt wird.

    Kommt Ihr Baby früher zur Welt als geplant, geht Ihnen dadurch kein Mutterschaftsgeld verloren. Denn bei einer Geburt vor dem errechneten Geburtstermin wird das Mutterschaftsgeld entsprechend länger gezahlt.

    So viel Mutterschaftsgeld erhalten Sie

    • Arbeitnehmerinnen, Auszubildende und geringfügig Beschäftigte erhalten maximal 13 Euro Mutterschaftsgeld pro Kalendertag von der AOK. Die Differenz zum Nettolohn zahlt Ihr Arbeitgeber.
    • Selbstständige erhalten von der AOK Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes. Das sind 70 Prozent Ihres beitragspflichtigen Arbeitseinkommens.
    • Frauen, die während ihrer Elternzeit ein weiteres Kind erwarten, zahlt die AOK maximal 13 Euro Mutterschaftsgeld pro Kalendertag. Für die Zeit, in der sich Elternzeit und neuer Mutterschutz überschneiden, zahlt der Arbeitgeber keinen Zuschuss zum Nettogehalt.
    • Frauen, die Arbeitslosengeld I beziehen, bekommen Mutterschaftsgeld in Höhe des Arbeitslosengeldes. Üben Sie zusätzlich noch eine Tätigkeit aus, erhalten Sie daraus ebenfalls maximal 13 Euro Mutterschaftsgeld pro Kalendertag von der AOK.
    • Bei Bürgergeld erhalten Sie kein Mutterschaftsgeld. Allerdings erhöht sich Ihr Bürgergeld. Ab der 13. Schwangerschaftswoche erhalten Sie bis zum Tag der Geburt einen sogenannten schwangerschaftsbedingten Mehrbedarf von 17 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs (bei Alleinstehenden rund 71 Euro). Zusätzlich können Sie noch Leistungen für notwendige Erstausstattungen beantragen.
    • Familienversicherte Frauen mit einer geringfügigen Beschäftigung beantragen das Mutterschaftsgeld beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS). Sie erhalten einmalig bis zu 210 Euro.

    Mutterschaftsgeld beantragen – Schritt für Schritt

    Antrag auf Mutterschaftsgeld: Bescheinigung einreichen

    Erste Zahlung

    Geburtsdokumente einreichen

    Zweite Zahlung

    Antrag auf Mutterschaftsgeld: Bescheinigung einreichen

    01/04

    Um Mutterschaftsgeld zu beantragen, benötigen Sie eine Bescheinigung mit dem voraussichtlichen Geburtstermin. Das sogenannte Zeugnis über den mutmaßlichen Tag der Entbindung stellt Ihnen Ihr Arzt oder Ihre Hebamme aus. Die Ausfertigung für die Krankenkasse ergänzen Sie bitte mit Ihren persönlichen Daten auf der Rückseite und schicken sie unterschrieben an die AOK.

    Klicken Sie hier für ein Muster für die ärztliche Bescheinigung, mit der Sie Mutterschaftsgeld beantragen: Zeugnis über den mutmaßlichen Tag der Entbindung (PDF, 240 KB).

    Nachdem Sie uns Ihre Unterlagen gesendet haben, übernehmen wir alles Weitere für Sie. Wir prüfen Ihren Anspruch auf Mutterschaftsgeld und bitten Ihren Arbeitgeber, uns die Entgeltbescheinigung zu senden. Nachdem wir die Höhe berechnet haben, zahlen wir Ihnen das Mutterschaftsgeld für die Zeit ab Beginn der Schutzfrist bis zum voraussichtlichen Entbindungstermin.

    Krankenversicherung in der Elternzeit

    Während Sie Mutterschaftsgeld beziehen, bleiben Sie grundsätzlich beitragsfrei bei der AOK versichert. Auch wenn Sie Elternzeit in Anspruch nehmen oder Elterngeld erhalten, brauchen Sie in der Regel keine Beiträge zu zahlen. Haben Sie darüber hinaus noch weitere Einnahmen, suchen Sie bitte das persönliche Gespräch mit Ihrer AOK vor Ort. Wir werden Ihnen bei allen Fragen zum Thema Mutterschaftsgeld helfen.

    Für eine lückenlose Krankenversicherung benötigen wir ab 2024 in bestimmten Fällen Ihre Mithilfe. Wenn Sie während des Elterngeldbezugs angestellt sind und Elternzeit haben, werden wir von Ihrem Arbeitgeber automatisch darüber informiert. Andernfalls erhalten wir keine Benachrichtigung. Sind Sie arbeitslos, beziehen Bürgergeld oder endet Ihr Arbeitsverhältnis vor Ablauf des Elterngeldbezugs, senden Sie uns bitte eine Kopie Ihres Elterngeldbescheides. So können wir Ihre Mitgliedschaft beitragsfrei fortführen.

    Wie unterstützt mich meine AOK beim Thema Mutterschaftsgeld?

    Die Angebote der AOK unterscheiden sich regional. Mit der Postleitzahl Ihres Wohnorts können wir die für Sie zuständige AOK ermitteln und Ihnen weitere Leistungen rund um die Themen Mutterschaftsgeld, Schwangerschaft und Geburt anzeigen.
    Aktualisiert: 26.03.2024

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