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Kuren für Kinder

Um chronischen Erkrankungen vorzubeugen und Folgeerkrankungen zu vermeiden, ist es wichtig, Krankheiten bereits im Kindes- oder Jugendalter zu behandeln. Eine Kinderkur, als ambulante oder stationäre Vorsorgemaßnahme, kann ein erfolgreiches Mittel der Wahl sein.
Ein junges Mädchen steht in einem Baumhaus und lächelt. Hinter ihr steht eine Frau. Kuren für Kinder können chronischen Krankheiten vorbeugen.© AOK

Inhalte im Überblick

    Vorsorgemaßnahmen für Kinder

    Vorsorgemaßnahmen können bei Infektanfälligkeit und bei Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung der Kinder sinnvoll sein. Dabei sollten die wohnortnahen ambulanten Behandlungsangebote ausgeschöpft und eine zeitweilige Herausnahme aus dem häuslichen Umfeld notwendig sein.

    • Die ambulante Vorsorgemaßnahme für Kinder

      Was versteht man darunter?

      • Für infektanfällige Kinder ist eine ambulante Vorsorge zur Stärkung der Abwehrkräfte geeignet. Dabei spielen heilklimatische Faktoren eine wichtige Rolle.
      • Sie wählen einen anerkannten Kurort und eine Unterkunft aus.
      • Ihr Kind wird vor Ort von einem sogenannten Badearzt betreut. Dieser bespricht mit Ihnen die notwendigen Behandlungen.
      • Die Behandlungen Ihres Kindes werden durch speziell zugelassene Therapiezentren/ Physiotherapien koordiniert und erbracht. 
    • Die stationäre Vorsorgemaßnahme für Kinder

      Was versteht man darunter?

      • Ihr Kind wird von einem Team unter der Leitung eines qualifizierten Arztes individuell und ganzheitlich betreut.
      • Die Behandlung findet in einer zugelassenen stationären Vorsorgeeinrichtung statt.
      • Dauer: in der Regel mindestens drei Wochen.

    Rehabilitation für Kinder

    Auch Kinder und Jugendliche leiden unter chronischen Erkrankungen. Reicht die ambulante Versorgung durch den Kinder– bzw. Facharzt oder durch andere Therapeuten nicht aus, kann eine spezielle auf Kinder und Jugendliche ausgerichtete Rehabilitationsmaßnahme erforderlich sein. 

    Mehr zu den Leistungen Ihrer AOK zum Thema Kinderreha erfahren Sie hier.

    Mitaufnahme einer Begleitperson

    Ist Ihr Kind noch nicht eingeschult oder aus medizinischen Gründen eine Begleitperson erforderlich, übernimmt die AOK die Kosten.

    Wann empfiehlt sich eine Mutter/Vater-Kind-Kur?

    Bei einer Mutter/Vater-Kind-Kur steht die behandlungsbedürftige Mutter oder der behandlungsbedürftige Vater im Vordergrund. Gesunde Kinder können dabei als Begleitperson mitreisen. Sind die Kinder selbst erkrankt, können sie in der Regel mitbehandelt werden. Allerdings sind diese Behandlungen nicht mit den Behandlungen einer Kinderrehabilitation gleichzusetzen.

    Hier erfahren Sie mehr zu Mutter/Vater-Kind-Kuren.

    So beantragen Sie eine Vorsorgemaßnahme für Ihr Kind

    1. Beratungsgespräch beim Haus- oder Facharzt

    2. Verordnung bei Ihrer AOK einreichen

    3. Bescheid über Kostenübernahme

    1. Beratungsgespräch beim Haus- oder Facharzt

    01/03

    Sie beraten sich mit dem Haus- beziehungsweise Kinder- oder Facharzt. Er wird eine Vorsorgemaßnahme für Ihr Kind verordnen, wenn er sie für medizinisch erforderlich hält.

    Welche Vorsorgemaßnahmen für Kinder übernimmt meine AOK?

    Die Angebote der AOK unterscheiden sich regional. Mit der Postleitzahl Ihres Wohnorts können wir die für Sie zuständige AOK ermitteln und Ihnen anzeigen, welche Kosten Ihre AOK bei einer Kinderrehabilitation übernimmt.
    Aktualisiert: 11.01.2024

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