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Bei Hörschäden: Hörgerät und Cochlea-Implantat

Die AOK übernimmt die Kosten für medizinisch notwendige Hilfsmittel. Dazu zählen auch Hörgeräte. Sie müssen durch einen Arzt verordnet werden. Verträge der AOK mit vielen qualifizierten Anbietern garantieren Ihnen eine schnelle, zuverlässige, wohnortnahe und qualitativ hochwertige Versorgung.
Eine Frau trägt ein Cochlea-Implantat. Damit nimmt sie trotz ihres Hörschadens Sprache und Geräusche wieder gut wahr.© iStock / Sladic

Inhalte im Überblick

    Hörgeräte als Hilfsmittel

    Hilfsmittel, wie beispielsweise ein Hörgerät, erleichtern den Alltag und verbessern die Lebensqualität. Wenn Ihr Arzt festgestellt hat, dass Sie ein Hörgerät benötigen, stellt er für Sie eine Verordnung aus. Der von Ihnen gewählte Hörakustiker führt nach Vorlage der Verordnung eine Erprobung verschiedener Geräte mit Ihnen durch. Er ist laut Vertrag dazu verpflichtet, mindestens ein Hörgerät ohne Aufzahlung anzubieten, und rechnet die Kosten direkt mit der AOK ab. Im Nachgang anfallende Reparaturen sowie der Ersatz von Ohrpassstücken übernimmt ebenfalls die AOK für Sie. Wenden Sie sich einfach direkt an Ihren Akustiker. Von Ihnen ist lediglich die gesetzliche Zuzahlung zu leisten.

    Cochlea-Implantate für schwerhörige und gehörlose Menschen

    Das Cochlea-Implantat kann von einem Hals-Nasen-Ohren-Arzt empfohlen werden, wenn bei Ihnen oder Ihrem Kind auf einem oder beiden Ohren eine besonders starke Schwerhörigkeit oder Taubheit vorliegt. Damit lernen viele Betroffene nach einiger Zeit, gut zu hören. Voraussetzung ist jedoch, dass die Hörschnecke (Cochlea), die Hörbahnen und das Hörzentrum im Gehirn funktionsfähig sind. Um das zu überprüfen, führt der Arzt im Vorfeld verschiedene Tests und Untersuchungen durch.

    Hören mit dem Cochlea-Implantat

    Das Cochlea-Implantat übernimmt die Funktion des Innenohrs. Damit der Patient hören kann, stimuliert das Implantat den Hörnerv mithilfe elektrischer Impulse.

    • Aufbau des Implantats

      Das Cochlea-Implantat setzt sich aus einem inneren und einem äußeren Teil zusammen. In den Schläfenknochen hinter dem Ohr wird ein münzgroßes Implantat eingesetzt. Von dort aus führen hauchfeine Elektroden in die Hörschnecke (Cochlea) im Innenohr. Implantat und Elektroden sind von außen nicht sichtbar, da sie unter der Haut liegen. Außerhalb des Ohrs sitzen der hörgeräteähnliche Sprachprozessor mit Mikrofon sowie eine Übertragungsspule.

    • Was passiert beim Einsetzen des Implantats?

      Das Implantat mit den Elektroden wird unter Narkose operativ in den Knochen eingesetzt. Die Elektroden schiebt der Operateur vorsichtig bis in die Hörschnecke vor. Bei dem Eingriff entsteht ein kleiner Schnitt hinter dem Ohr, der in der Regel gut verheilt. Nach der Operation kann der Patient meist das Krankenhaus zeitnah verlassen.

    • Wie funktioniert das Hörimplantat?

      Das Mikrofon außen am Ohr empfängt Schallwellen, also Stimmen oder Umgebungsgeräusche. Der Sprachprozessor verarbeitet das Signal und überträgt es mithilfe einer Sendespule auf das unter der Haut liegende Implantat mit der Empfängerspule. Dort wird das Signal in elektrische Impulse übersetzt, die über die Elektroden den Hörnerv stimulieren. Der Hörnerv leitet die elektrischen Impulse weiter an das Gehirn und ermöglicht so das Hören.

    • Wie verläuft die Nachsorge?

      Etwa vier bis sechs Wochen nach der Operation wird der Sprachprozessor aktiviert. In einem über mehrere Monate dauernden Prozess wird daraufhin schrittweise die individuell beste Einstellung herausgearbeitet. Um mit dem Cochlea-Implantat hören zu können, schließt sich an die Operation daher in der Regel eine Nachsorgephase mit Hör- und Sprachtraining an. Die Dauer des Trainings hängt davon ab, wie lange die Hörminderung oder Taubheit vor dem Einsetzen des Implantats bestand und ob der Patient vor dem Hörverlust sprechen gelernt hat oder nicht. In regelmäßigen Nachsorgeterminen werden Funktion und optimale Einstellung des Sprachprozessors überprüft.

    • Je eher behandelt, desto besser die Erfolge

      Je kürzer die Hörminderung oder Taubheit bestanden hat, desto besser sind in der Regel die Erfolge mit dem Cochlea-Implantat. Auch bei länger andauernder Gehörlosigkeit kann das Implantat die Lebensqualität subjektiv steigern. Kinder, die taub zur Welt kommen, lernen bei einer frühen Versorgung häufig schnell das Hören als neuen Sinneseindruck zu begreifen. Das ermöglicht ihnen eine bessere Sprachentwicklung. Um Hörschäden so früh wie möglich festzustellen, findet routinemäßig ein Hörscreening bei Neugeborenen statt. Die Untersuchung ist eine Leistung Ihrer AOK.

    Welche Kosten übernimmt die AOK?

    Für alle Hilfsmittel gilt: Die AOK schließt Verträge mit präqualifizierten Leistungserbringern. Auf dieser Grundlage werden die Kosten für medizinisch notwendige Hilfsmittel übernommen. Auch die Nachbetreuung und Reparatur der Hilfsmittel sind von dieser vertraglichen Regelung umfasst.

    Wenn im Falle des Cochlea-Implantats alle medizinischen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind, trägt die AOK die Kosten für den Eingriff und die lebenslange Nachsorge.

    Das zahlen Sie dazu

    Die Zuzahlung für Ihr Hörgerät beträgt zehn Prozent des Kaufpreises, mindestens fünf und maximal zehn Euro. Das ist gesetzlich für alle Krankenkassen gleichermaßen festgelegt. Entscheiden Sie sich für ein Hilfsmittel oder eine Ausstattung, die das Maß des medizinisch Notwendigen überschreitet, tragen Sie die dadurch verursachten entstehenden Mehrkosten selbst. Dies gilt im Folgenden auch für notwendige Reparaturen solcher Geräte. Über eventuell entstehende Mehrkosten hat Sie Ihr Akustiker im Rahmen der Erprobung aufzuklären.

    Bei Cochlea-Implantaten ist in der Regel keine Zuzahlung fällig. Die Kosten trägt die AOK.

    Welchen zusätzlichen Service bietet meine AOK beim Thema Hörschäden?

    Die Angebote der AOK unterscheiden sich regional. Mit der Postleitzahl Ihres Wohnorts können wir die für Sie zuständige AOK ermitteln und Ihnen die zusätzlichen Services Ihrer AOK bei der Versorgung mit Hörgeräten oder Cochlea-Implantaten anzeigen.
    Aktualisiert: 11.01.2024

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